Barrierefreiheitserklärung Computerservice www.dp-it.net



1. Zuständiges Unternehmen für die Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß §14 Abs.1 BFSG ist:


Dirk Prochnow
Maiblumenberg 2A
67681 Wartenberg-Rohrbach

Web: www.dp-it.net
Mail: dpit@gmx.net

Tel.  06302 9840506



2. Grundlage der Barrierefreiheitserklärung:
Voraussetzung für die Pflicht zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung ist, dass die Unternehmens-Website unter das BFSG fällt.


3. Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung:
- Die Ausnahmen von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für Kleinunternehmen im Sinne von §2 Nr.12 BFSG mit maximal 10 Vollzeit-Mitarbeitenden und maximal 2 Millionen Jahresumsatz.
- Eindeutige Ausnahme von der Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung gilt für rein informative Websiten, mit nur allgemeinen Kontaktdaten


4. Perspektive zur Anwendung der Barrierefreiheit
Auch ohne zwingende Vorgabe zur Umsetzung der gesetzlichen Barrierefreiheitsverordnung ist es in unserem Interesse, die Vorgaben der Barrierefreiheitserklärung anzuwenden, um die Nutzerfreundlichkeit der Website bestmöglich zu gestalten.


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